News
Innovative Wohn-und Pflegekonzepte in der Altenhilfe

Abschlußbericht Personalbemessung - Rothgang-

Der Abschlussbericht im Projekt Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM)

Link zum Bericht.

https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/


Pflegereport 2019 Aussagen zur Personalbemessung

Veröffentlichung Rothgang 2020

Als Ergebnis der Studie soll ein zu entwickelnder Algorithmus für jede Einrichtung eine
nach Qualifikationsgraden gegliederte Personalmenge ermitteln, die zur fachgerechten Pflege erforderlich ist. Zahl und Qualifikationsstruktur der Pflegekräfte sollen dabei von der Zusammensetzung der Bewohnerschaft abhängig gemacht werden. Dadurch wird eine einrichtungsübergreifende Fachkraftquote durch einrichtungsindividuell bedarfsnotwendige Personalmixe ersetzt.

Mehr…

Auszug aus: Personalbemessung in der Langzeitpflege
Heinz Rothgang, Mathias Fünfstück und Thomas Kalwitzki, © Der/die Autor(en) 2020, K. Jacobs et al. (Hrsg.), Pflege-Report 2019, https://doi.org/10.1007/978-3-662-58935-9_11

"Erste Ergebnisse zeigen, dass deutlich mehr Assistenzkräfte, aber nur in geringem Umfang zusätzliche Fachkräfte benötigt werden. Ein derart veränderter Mix weist bereits darauf hin, dass die Rolle von Fachkräften in Einrichtungen weiterentwickelt werden muss: Diese müssen deutlich stärker in Planung, Koordination und Anleitung eingesetzt
werden, während risikoarme pflegerische Aufgaben stärker an Assistenzkräfte, die gezielt weiterzubilden sind, übertragen werden müssen."

Meine persönliche Meinung: Ein wirklich schwaches Ergebnis für ein solches Projekt. Ein Blick auf die Ergebnisse des PLAISIR Projekts hätte für eine solche Aussage genügt.

Weniger…

1. Treffen Expertenbeirat, Pressemitteilung Nr. 4 Berlin 27.01.2016

Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs trat erstmals zusammen. Gröhe: „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen“

Mehr…

Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege. Zur vollständigen Pressemitteilung.

Weitere Links: www.bundesgesundheitsministerium.de

Weniger…

Nach der Reform ist vor der Reform. Infodienst des IW Köln

Die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade wird voraussichtlich rund 4,4 Milliarden Euro kosten. Doch der neue Pflegebegriff lässt zentrale Fragen unbeantwortet – nämlich wie der künftige Bedarf finanziert und eine ausreichende Pflegeinfrastruktur bereitgestellt werden können.

Mehr…

Der gesetzliche Pflegebegriff steht schon lange in der Kritik – er sei zu stark auf körperliche Beeinträchtigungen ausgerichtet und vernachlässige den Pflegebedarf von Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Dieses Manko will die Bundesregierung mit ihrer zweiten Pflegereform beheben: Künftig soll der Pflegebedarf nicht mehr in drei Stufen, sondern nach fünf Pflegegraden differenziert werden, um etwa auch den Betreuungsaufwand für Demenzkranke zu berücksichtigen.

Zum IW Köln

Weniger…

Pressekonferenz des IW Köln "Herausforderungen an die Pflegeinfrastruktur" 3/2015

Die Gesellschaft wird immer älter, damit steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen. Doch während über die steigenden Kosten und den Bedarf an Pflegekräften diskutiert wird, fällt ein Thema unter den Tisch: Wie steht es eigentlich um die erforderliche Pflegeinfrastruktur? LINK zum IW Köln.

Mehr…

2,6 Millionen Menschen waren 2013 in Deutschland pflegebedürftig, diese Zahl dürfte nach IW-Schätzungen bis zum Jahr 2030 um bis zu 828.000 steigen. Bundesweit müssen dafür bis zu 220.000 Plätze mehr in Pflegeheimen geschaffen werden. Die Bundesländer sind auf diesen Trend unterschiedlich vorbereitet: Nordrhein-Westfalen etwa muss fast 48.000 zusätzliche Pflegeplätze schaffen, in Bayern sind es knapp 23.000, in Baden-Württemberg 29.000. Einzig das Saarland müsste bei einer höheren Auslastung der bereits vorhandenen Pflegeheime kaum nachrüsten – hier fehlen nur etwa 1.000 Plätze.

Weniger…

Tagungsbericht „Ökonomie und Sozialraum – Innovative Konzepte in der Pflege“

Beitrag in der Care Invest 14.15 zur Tagung  am 13. Mai 2015 in Mainz. Download.

WDR 5 " Rendite ist nicht alles" Beitrag zur Sozialgenossenschaft in Wesselburen

Alternative Pflegeheime: Rendite ist nicht alles

Von Jutta Schwengsbier

Pflegestärkungsgesetz 1 – Was bleibt für die Heime?

Beitrag in Altenheim, 12,2914 53. Jahrgang

Pflegestärkungsgesetz 1 – Was bleibt für die Heime?

Das Pflegestärkungsgesetz wurde, mit leichten Anpassungen, wie erwartet verabschiedet und tritt nun 2015  mit seiner ersten Stufe in Kraft. Mit dem Gesetz soll die Pflege in Deutschland nach ihrer Weiterentwicklung (PfWG 2008) und Neuordnung (PNG 2013) in zwei weiteren Schritten nunmehr „gestärkt“ werden. Der Bundesgesetzgeber sendet mit dieser ersten Stufe erneut ein klares Signal in Hinblick auf die Fortführung der schon 2008 eingeleiteten Ambulantisierung der häuslichen Pflege und er schafft auch die hierfür erforderlichen finanziellen Anreize. Dies ist konsequent, folgerichtig und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht nur fachlich sinnvoll, sondern auch dringend nötig.

Download des Artikels hier .Noch mehr zum Thema finden Sie auf www.vincentz.net

Pressemitteilung vom 14. Februar 2014 der Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften

Neujahrsempfang mit Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Experten und WGAngehörigen von Menschen mit Demenz

"Vor zehn Jahren wurde in Hamburg die erste Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz gegründet. WGs sind überschaubare Projekte im Quartier mit ambulanter Pflege und Betreuung rund um die Uhr. Sie knüpfen an Gewohntes und Bekanntes an und rücken den Alltag samt seiner hauswirtschaftlichen Aufgaben in den Mittelpunkt: Eigene Häuslichkeit, eigener Mietvertrag, eigene Möbel, soziale Nähe und Raum für Individualität. Auf vielfältige Weise haben Angehörige, Pflegedienste, Wohnungswirtschaft und Behörden in den vergangenen zehn Jahren zum Aufbau und Gelingen zahlreicher Wohn-Pflege- Gemeinschaften beigetragen."

Zur vollständigen Pressemitteilung

Keine Alternative zur stationären Pflege?!

-Vom Pfeifen im Walde oder den ersten Anzeichen einer aufkeimenden Angst der investorengestützten Pflegekonzerne in der Pflege-

Wenn eine Vorgehensweise ohne Alternative ist, bzw. als alternativlos bezeichnet wird, möchten die Autoren unmissverständlich deutlich machen, dass es bei einem Entscheidungsprozess von vornherein keine Alternativen und damit auch keine Notwendigkeit der Diskussion und Argumentation gibt. Dieses rhetorische Mittel wurde und wird auch immer gerne in der Politik eingesetzt, wenn sie sich nicht mit anderen Lösungsvorschlägen auseinandersetzen will.

Warum also bezeichnet das anerkannte Beratungsunternehmen Terranus in ihrem aktuellen Pflegereport 2012, die vollstationäre Pflege als alternativlos und setzt sich in der Folge sehr kritisch mit der Sinnhaftigkeit und Bedeutung ambulant organisierte Wohn- und Pflegekonzepte im sogenannten Quartier auseinander?

Bemerkenswert ist hierbei weniger die von keinem demografisch informierten Gerontologen und/oder Sozialplaner ernsthaft bestrittene Aussage, dass Pflegeheime heute und auch in der nahen Zukunft als Teil einer funktionierenden Pflegeinfrastruktur nicht wegzudenken sind, sondern vielmehr die Art und Weise wie sich die Autoren mit diesem Thema auseinandersetzen.

Was kann Terranus dazu bewogen, ermuntert oder vielleicht so aufgeschreckt haben, sich zu dem Thema in dieser Weise zu äußern?

Die Kritik konzentriert sich im Wesentlichen auf die in den letzten Jahren immer stärker in die öffentliche Diskussion eingebrachten „Quartierslösungen“, nicht zuletzt befeuert durch die sogenannte 5. Generation im Pflegeheimbau, den „Quartiershäuser“ und den Aktivitäten der Bertelsmann Stiftung und der Akteure im „SONG“ Projekt.

Den Befürwortern der vorgenannten Projekte werden eine sozialromantische Sichtweise der Dinge und das Verfolgen von Utopien unterstellt. Die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit wird den Projektideen abgesprochen. Das Terranus, in Kenntnis aller relevanten demografischen Daten, die zukünftig ebenfalls "alternativlose"- Wiederbelebung des Gemeinwesens als unverzichtbare Stütze der professionellen ambulanten und auch stationären Hilfesysteme als sozialromantische Utopie geringschätzt, ist eine Fehleinschätzung mit dem Hauch von Überheblichkeit und Arroganz.

Dabei sind Teilaspekte der Kritik durchaus nachvollziehbar und begründet, so ist das Ausrufen einer 5. Generation im Pflegeheimbau und die architektonisch völlig missglückte Definition von Quartiershäusern fachlich zu hinterfragen, aber die Wünsche und Bedürfnisse der älteren Menschen und ihrer Angehörigen in dieser Form so herabzustufen, ist ebenso falsch wie die Aussage, dass ein funktionierendes Gemeinwesen alle vollstationären Angebote ersetzen kann.

Fakt ist auch, dass die Politik das Potenzial einer „quartierbezogenen“ Versorgungsstruktur sofort erkannt und für sich genutzt hat, da sie den zunehmend pflegeheimkritischen Bürgern eine lebenswertere Möglichkeit der Versorgung und Pflege aufzeigt und insbesondere den Ausbau der sonst notwendigen „teuren“ Pflegeheime verhindern kann. Diese Fokussierung auf die angenommene Leistungsfähigkeit ambulanter Pflegeleistungen gepaart mit einem erstarkten Gemeinwesen, wird auch durch die neueren Gesetzgebungsvorhaben deutlich. Da kann bei reinen Pflegeheimbetreibern schon das Gefühl aufkommen, dass deren Leistungen nicht adäquat geschätzt werden. So sollen ambulant betreute Wohngemeinschaften besonders gefördert werden, aber vergleichbare konzeptionelle Ansätze in der vollstationären Pflege erfahren keine Unterstützung.

Fazit: Eine Diskussion auf der Grundlage -ambulant oder stationär- wird den zukünftig zu erwartenden, demografisch bedingten Problemen in keiner Weise gerecht; eher im Gegenteil!

Beratungsunternehmen, wissenschaftliche Institute und auch die Politik sollten ihre Profilierungsbedürfnisse über die eine oder auch andere „alternativlose“ Alternative zurückstellen und sich endlich gemeinsam auf die Suche nach einer aufeinander abgestimmten Pflegeinfrastruktur, die sowohl wirtschaftlich nachhaltig als auch bedürfnis- und zukunftsorientiert ist, machen. Denn wir werden schon in naher Zukunft alle verfügbaren Optionen ausschöpfen müssen, um die erforderliche häusliche und auch vollstationäre Pflegeinfrastruktur aufrechtzuerhalten.

Sogenannte Quartierslösungen, wobei die Wahl des Begriffs nicht besonders glücklich ist, werden zukünftig dringend benötigt, um den enorm ansteigenden Pflege- und Betreuungsbedarf überhaupt halbwegs befriedigen zu können. Dies wird auch nur gelingen, wenn gleichzeitig der Ausbau einer qualitätsvollen vollstationäre Pflege entscheidend vorangetrieben wird, und zwar, -dass räumt Terranus ja selbst indirekt ein-, wenn dieser besser in die regionalen Strukturen eingepasst wird.

Die großen Pflegekonzerne und Verbände müssen sich aber auch die Frage stellen, ob das überholte Konzept einer bedarfsorientierten Versorgung mit überdimensionierten Pflegeanstalten zukünftig noch marktfähig ist. Denn wenn die häufig überzogenen Renditeerwartungen einiger Investoren kleinräumig angelegte Versorgungskonzepte unmöglich machen, wird sich das negative Image der Pflegeheime kaum ändern und auch die Nachfrage nach diesen Heimplätzen nicht verbessern. Dies stärkt natürlich auch die Forderungen nach ambulant organisierten Konzepten. Schon heute bestehen in den für Investoren attraktiven Städten zum Teil erhebliche Überkapazitäten an Pflegeheimplätzen, die von den zukünftigen Nutzern, wegen ihrer niedrigen Qualität und auch Größe und Unpersönlichkeit abgelehnt werden.

Die Auslastung einer Vielzahl dieser Einrichtungen ist zum Teil alles andere als profitabel. Allein auf den demografischen Faktor zu setzen wird diese Einrichtungen nicht retten. Vor diesem Hintergrund klingt das von Terranus vorgetragene, engagierte Votum für die vollstationäre Pflege eher wie ein Pfeifen im Wald, weniger wie ein konstruktiver Beitrag zur Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur. Wenn das Beratungsunternehmen seinen eigenen, in diesem Artikel ebenfalls vorgetragenen, Daten wirklich trauen würde, wäre ein solches Statement und in dieser Form sicher entbehrlich gewesen, aber vielleicht müssen doch einige Investoren beruhigt werden!

TERRANUS Pflegereport 2012: "Pflege braucht marktfähige Konzepte!"

Auszug Carekonkret 27.04.2012, Titel: Terranus-Pflegereport löst Debatte um Zukunft der Altenhilfe aus

Rückschritt statt Fortschritt - Das niederländische Projekt „De Hogewey“ kann kein zukunftsfähiges Modell für Deutschland sein!

Als der erste Bericht zu einem geplanten Dementen Dorf in Alzey in der Fachpresse erschien, fühlte ich mich um Jahre zurückversetzt. Ein solches Projekt, sei es auch noch so schön architektonisch in Szene gesetzt und mit der unbestreitbaren Makroqualität „überschaubare Wohngruppen“ versehen, ist mit der Kapazität von 120 Plätzen und der Konzeption „De Hogewey“ eine Sonderwohnform, eine de facto geschlossene Anstalt für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen.

Darüber kann auch die von dem Projektentwickler engagiert und zur Recht vorgetragene Qualität einer funktionierenden Haus- oder auch ambulant betreuten Wohngemeinschaft nicht hinwegtäuschen! Es steht ja auch fachlich außer Frage, dass die Pflege und Betreuung in kleinen Wohngruppen und in einem beschützten Milieu für Menschen mit Demenz in besonderer Weise geeignet ist. Dies war auch nicht das eigentliche Ziel der Kritik des Vorstandes der Bremer Heimstiftung, Alexander Künzel, in seinem Kommentar zu dem Projekt.

In der Ausgabe der CAREkonkret (12/2012) hatte dieser das in Alzey geplante Dementen Dorf als „Käseglocken-Welt“ bezeichnet. In einem offenen Brief an Herrn Künzel  (Bremer Heimstiftung) wird erkennbar, das der Projektverantwortliche die Kritik an seinem Projekt nicht oder falsch verstanden bzw. interpretiert hat. So ist die in dem Brief geäußerte Beschwerde über die Kommentierung von Herrn Künzel weder in der Sache noch in der Form gerechtfertigt. Herr Bennewitz hat nicht nachvollzogen, dass sich die eigentliche Kritik weniger auf die Betreuungs- und Pflegekonzeption in den geplanten Wohngruppen bezog, -im Gegenteil die Abwendung vom vollstationären Prinzip wurde sogar gelobt-, sondern sie war vielmehr auf die geplante „Abkopplung“ des Projekts vom bestehenden Sozialraum und dem gewachsenen Gemeinwesen (neudeutsch „Quartier“) ausgerichtet. Auch wird die von Herrn Bennewitz geschilderte Qualität für Bewohner und Angehörige schon heute in kleinteiligen, quartierbezogenen Wohnstrukturen erreicht, ist also keine Besonderheit des Konzepts aus den Niederlanden. Die Kritik von Herrn Künzel richtete sich also ausschließlich auf die Schaffung einer isolierten und nicht mit dem bestehenden Sozialraum vernetzen Scheinwelt.

Vor dem Hintergrund der in der Fachwelt –bislang- unumstrittenen Hinwendung zu offenen, sozialräumlich eingebundenen Systemen bedeutet das Dementen Dorf Alzey eine altenhilfepolitische und gerontologische Kehrtwendung um 180 Grad. Da hilft es auch nicht, dem Konzept durch eine angedachte, ambulante Versorgungsstruktur den Anstrich einer offenen Altenhilfestruktur zu geben. Ungeachtet dieser eher künstlichen und bei genauer wirtschaftlichen Betrachtung unsinnigen Pseudo-Ambulantisierung einer Einrichtung für schwerstpflegebedürftige Menschen in dieser Größe, ist und bleibt die räumliche gebundene Pflege und Betreuung von mehr als 120 Menschen an einem Standort eine stationäre und anstaltsmäßige Unterbringung.

Dies wird von dem Projektentwickler nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern sogar zu einem zentralen, konzeptionellen Bestandteil erhoben. So soll das Dementen Dorf einen eigenen Theatersaal, Restauration usw. erhalten. Dieser längst überwunden geglaubte, altenhilfepolitisch völlig überholte Ansatz, nämlich ein vom umgebenden Sozialraum unabhängiges Subsystem zu schaffen, erfährt hier eine Wiederbelebung, die ich persönlich in Deutschland für nicht (mehr) möglich gehalten habe.

Aber auch in den Niederlanden, aus dem die Projektidee leider unreflektiert importiert werden soll, gibt es für Deutschland besser geeignete bauliche und fachliche Konzepte, die sowohl die unbestrittene hohe Wohnqualität von „Kleinschalig wonen dementerenden“ realisieren, aber auch die Entwicklung in Richtung auf „Quartierbezug“ und Einbindung und Vernetzung von Dienstleistungen realisiert haben. So gibt es schon seit 2006 (!) in den Niederlanden eine psychogeriatrische Einrichtung der Stichting SHDH mit 91 Plätzen, das „Verzorgingshuis Overspaarne“ in Haarlem, bei der die gleiche Zielgruppe wie in Alzey im Rahmen eines städtebaulichen und zukunftsorientierten Gesamtkonzepts in ein Wohnquartier eingebunden ist.

Statt, wie in Hogewey die „Patienten“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit räumlich in einem Areal zusammenzufassen, wurde die „Klinik“ in Overspaarne in 13 Häuser (Wohngruppen) mit jeweils sieben Bewohnern in das Erdgeschoß einer Wohnanlage integriert. Neben attraktiven Außenräumen wurden in diesem –echten- Stadtteil Wohnungen und Gewerbeflächen unterschiedlicher Qualitäten geschaffen, teils vermietet, teils als Wohneigentum. Die hochgradig an Demenz erkrankten Bewohner der vorgenannten Hausgemeinschaften werden in diesem offenen Stadtteil zwar „vollstationär“ versorgt, leben allerdings in eigenständig bewirtschafteten „Häusern“, natürlich mit eigener Hauseingangstür, wie alle anderen auch. Es ist für Besucher und Anwohner nicht erkennbar, dass es sich bei diesen Wohnungen und deren Mieter um eine Spezialeinrichtung für gerontopsychiatrisch Veränderte und deren Patienten handelt. Das Konzept der Stichting SHDH in Haarlem leistet somit zum einen eine konsequente Umsetzung einer Öffnung von Pflegeeinrichtungen und Dienstleistungen in einem Stadtteil und zum anderen zeigt es, dass Integration nicht bei pflegebedürftigen Menschen mit Demenz aufhören muss und darf.

Fazit

Das in Hogewey umgesetzte Pflege- und Betreuungskonzept, mit seinem lebensstilorientierten Ansatz, ist zwar unstrittig mit einer hohen Lebensqualität für die Bewohner und deren Angehörigen verbunden, aber alleine die Größe der Einrichtung und die Ausrichtung auf eine spezifische Personengruppe dürfen nicht über das rückwärtsgerichtete Versorgungskonzept hinwegtäuschen. Die dem Dementen Dorf innewohnende Grundidee ist altenhilfepolitisch für Deutschland ein Rückschritt. Nüchtern betrachtet handelt es sich bei dem geplanten Projekt, um eine gerontopsychiatrische Anstalt, gleichwohl mit dem angedachten ambulanten Konzept der ganzen Sache ein „zeitgemäßes“ Pflegekonzept übergestülpt werden soll. Eine Anstalt in dieser Größe weist einen Einzugsbereich auf, der weit über den Stadtteil (neudeutsch Quartier) hinausgeht. Die hiermit für die Angehörigen und Nachbarn und die sozialen Bezüge des Bewohners/Mieters verbundenen Nachteile sind hinlänglich bekannt. Den Projektverantwortliche kann nur empfohlen werden, sich auch über den neuesten Stand in den Niederlanden zu informieren, statt ein für die Niederlande als Ausnahmefall geplantes Projekt nach Deutschland zu übernehmen. Wenn schon Projekte aus dem Ausland bemüht werden, dann sollte es allerdings ein Projekt für die Zukunft und nicht eins aus der gerontologischen und altenhilfepolitischen Vergangenheit sein.

Rolf Gennrich

Erfolgreiche Existenzgründung mit einem Gemeindepflegehaus

Mit der erfolgreichen Realisierung des ersten Gemeindepflegehauses in Wesselburen (Schleswig-Holstein) kann nun auch der praktische Nachweis geführt werden, dass Einrichtungen dieser Größe die von Experten und Politik geforderte sozialraumorientierte vollstationäre Versorgung in die Praxis umsetzen und darüber hinaus auch wirtschaftlich betrieben werden können! So erfreut sich das von dem Architekturbüro Schaarschmidt (Solingen), Bauunternehmung Brüggemann und dem INFAQT geplante und realisierte "Hofhaus", -trotz eines Überhangs an Pflegeplätzen im näheren Umfeld-, einer immensen Nachfrage, so dass schon nach einem Jahr ein weiteres Gemeindepflegehaus dieser Art geplant werden soll.

Das bemerkenswerte an diesem Projekt ist aber, dass es im Rahmen einer privaten Existenzgründung entstanden ist. Als Rechtsform wurde von Bernd Nommensen und Birgit Rambach-Nommensen die KG gewählt. Der Eigenkapitalanteil betrug 20% und die Finanzierung wurde gemeinsam mit der lokalen Sparkasse und der Bürgschaftsbank realisiert. Die zu Beginn des Projektes vorhandene Skepsis ist der Überzeugung gewichen, dass mit Hilfe einer sorgfältigen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Planung Einrichtungen dieser Größe sehr wohl wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt werden können. So wurden die Existenzgründer von der Idee bis zur Realisierung, also von der Bauvoranfrage bis zum Abschluß der Vergütungsvereinbarung, durch das INFAQT vor Ort beraten und persönlich unterstützt. Es wurden die Hürden bei den Fragen zur Hygiene und zum Brandschutz, die Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden und auch die Verhandlung eines kostendeckenden Pflegesatzes immer gemeinsam genommen und erfolgreich gemeistert. Das Ergebnis ist ein Wohlfühlhaus sowohl für die Bewohner als auch für die Mitarbeiter. Die sehr wohnliche und herzliche Atmosphäre im Pflegewohnhaus der Nommensen´s, die Großzügigkeit der gemeinschaftlich genutzten Räume, mit offener Wohnküche und Innenhof sind für viele Besucher immer ein "AHA" Erlebnis.

Dies ist hat uns nochmals bestärkt den Schwerpunkt unserer Arbeit, neben den allgemeinen Beratungsaufgaben, zunehmend auf die Entwicklung und Umsetzung wohnortnaher Pflegeangebote zu konzentrieren. Hierfür werden wir die Erfahrungen aus Wesselburen nutzen, um unser Gemeindepflegehaus noch weiter zu verbessern.

Zielgruppen für Einrichtungen dieser Art sind "gestandene" Pflegefachkräfte, die etwas eigenes schaffen wollen aber insbesondere auch ambulante Leistungserbringer im ländlichen und kleinstädtischen Raum, die ihre Leistungen komplettieren und ihren Bestand auf Dauer sichern wollen.

INFAQT schließt sich dem Moratorium gegen "Pflegenoten" an

Seit Juni 2010 werden von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) an Pflegeheime und Pflegedienste Pflegenoten verteilt: zwischen eins und fünf. Ganz so wie in der Schule.

Die Unterzeichner des Moratoriums bezweifeln nach unserer Auffassung zu Recht, dass dies der richtige Weg ist!

Wir sind der Auffassung, dass die derzeit erteilten "Noten", nicht zuletzt auf Grund ihrer fehlenden wissenschaftlichen Basis, mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht ausdrücken können, was sie beschreiben sollen.

Die derzeitige "Zwangsbenotung" durch den MDK führt in der Praxis eher dazu, dass die Fachkräfte in den Einrichtungen damit beschäftigt sind, die bekannten Prüfungsfragen zu "pauken". Das Geschäft für Rezeptsammlungen und Beratungsleistungen für eine gute Note floriert. Schreiben für den Prüfer, wie früher in der Schule. Lernen für das Leben geht anders!

Die Verbraucher müssen über die Leistungen und die Qualitäten einer Einrichtung informiert werden. Dies wird nicht in Frage gestellt! Aber ob das derzeitige Verfahren dies leistet wird bezweifelt. Bis zur Klärung der offenen Fragen zum Verfahren sollte das Verfahren deshalb ausgesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass ein Verfahren auch das misst, was es messen soll.

Ist dies nicht zweifelsfrei gewährleistet, sind "Noten", also die Ergebnisse des Messverfahrens Pflege, irreführend und zur objektiven Beurteilung nicht geeignet.

Informieren Sie sich über Anspruch und Wirklichkeit in der Benotung von Pflegeeinrichtungen. Unterstützen sie die Aktion durch Ihre Beteiligung. Hier können Sie den Text des Moratoriums als pdf Datei abrufen.

Gibt es eine 5. Generation im Pflegeheimbau und wenn ja, was zeichnet sie aus?

In einem Artikel der CAREkonkret vom 11.3.2011 taucht wieder einmal der Begriff der 5. Generation des Pflegeheimbaus auf. Grund genug, einmal näher zu  untersuchen, was diese Generation auszeichnet bzw. auszeichnen könnte.

Das Ausrufen einer Folgegeneration zu der sogenannten 4. Generation, den Hausgemeinschaften, ist zwar nicht wirklich neu, aber sie wurde in diesem Beitrag nicht nur mit strukturellen und konzeptionellen Inhalten, sondern auch mit spezifischen baulichen Qualitäten verknüpft. Dies verlangt natürlich einer besonderen Aufmerksamkeit, da Hinweise und Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe sehr häufig von Bauherrn und Architekten aufgegriffen werden und die Qualitätsentwicklung im Pflegeheimbau beeinflussen.

Um aber eine Beurteilung und Bewertung vornehmen zu können, sollte die "Generationenfolge" allerdings bekannt sein. Hilfreich ist hier ein informativer Beitrag von Frau Gudrun Kaiser, damals noch KDA Architektin, "Vom Pflegeheim zur Hausgemeinschaft".

Bei näherer Betrachtung und Auseinandersetzung mit dem Thema wird deutlich, dass die Öffnung in den Stadtteil, heute häufig mit dem Schlagwort "Quartiersbezug" belegt, schon ein wichtiges, konzeptionelles Element der 3. und insbesondere der 4. Generation war und ist. Dabei ist es unstrittig, dass sich modern, geführte Pflegeeinrichtungen (jeder Generation) nicht mehr als geschlossene Monostruktur in einem offenen und sich permanent bewegenden Markt verstehen können. Ein zeitgemäßes Pflege- und Betreuungskonzept schließt also schon heute das unmittelbare Lebensumfeld der Bewohner und damit auch das regionale Umfeld mit ein. Gemeinwesenarbeit und Nachbarschaft sind in einem modern konzipierten Heim, unabhängig von seiner baulichen Struktur, unverzichtbare Elemente geworden. Dies alleine kann also keine neue Generation begründen.

Eine 5. Generation, die diesen Namen wirklich verdienen könnte, sollte darüber hinaus die baulichen als auch konzeptionellen Grenzen zwischen dem Wohnen in sogenannten Normalwohnungen und dem Wohnen in einer Einrichtung vollständig überwinden können (Dies war zumindest die Grundidee der Verfasser der 4. Generation).

Wie dies gelingen kann und wohin die Reise geht, zeigen uns Mut machende Konzepte angelehnt an das "Bielefelder Modell" oder das "Stadtteilhaus Huchting", der Bremer Heimstiftung. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von privaten Initiativen und auch Projekten in der Freien Wohlfahrtspflege, die die Grenzen zwischen ambulant und vollstationär, zwischen Wohnen im Stadtteil und Wohnen in Sonderarchitekturen für Ältere auflösen helfen.

So werden im Rahmen des diesjährigen DRK Altenhilfepreises wieder beispielgebende Projekte ausgezeichnet, die erfolgreich den Sozialraum für ältere Menschen gestaltet und somit die Entwicklung einer 5. Generation eingeleitet haben.

Ein wesentliches Merkmal quartierbezogener Konzepte ist allerdings, dass diese in der Regel keine neuen Sonderwohnformen und Architekturen schaffen. Sie setzen vielmehr auf eine sensible und bedürfnisorientierte Anpassung der bestehenden Wohnstrukturen und eine sowohl städtebauliche als auch sozialräumliche Einbindung in die Stadteile oder Gemeinden.

Vor diesem Hintergrund ist der vielleicht gut gemeinte bauliche Vorschlag des Kuratoriums Deutsche Altershilfe in dem eingangs genannten Beitrag missverständlich und u.U. daher auch kontraproduktiv.

Das beschriebene Appartement von gerade einmal 18qm erfüllt weder die Bedürfnisse eines älteren Menschen an eine eigene Wohnung, noch handelt es sich um ein bedürfnisgerechtes  und effizient geplantes Pflegezimmer.  

Im Gegenteil: Zimmer dieser Art müssen zur Zeit mit nicht unerheblichen finanziellen und baulichen Aufwand modernisiert und umgebaut werden, da für diese keine Nachfrage besteht (Wohnraum zum "Wohnen" zu klein und/oder als Altenheimplatz zu teuer), bzw. die kostenträchtige Ausstattung mit einer Kochzeile, in einer Hausgemeinschaft für Pflegebedürftige überflüssig ist.

Das vorgestellte Appartement entspricht, bis auf geringfügige Abweichungen, den schon lange überholten Richtlinien in NRW für den Bau von Altenheimen/Altenwohnanlagen. Die Grundidee der damaligen Richtlinien, Umzug in eine Altenwohnanlage bei überwiegend hauswirtschaftlichem Bedarf, wurde zwischenzeitlich wesentlich bedürfnisgerechter und marktorientierter durch Formen des Betreuten Wohnens, bzw. Servicewohnens, aufgegriffen. Hier erhalte ich mehr Raum für das gleiche Geld. Warum also sollte ein älterer Mensch in ein solches Appartement einziehen und seine lieb gewonnene Wohnung aufgeben?

Entweder entscheidet er sich im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit für eine geeignete Wohnung (bedingt durch die Demografie entwickeln zunehmend auch Wohnungsbauunternehmen innovative Betreuungs- und Wohnkonzepte im Bestand) oder der zu Hause nicht mehr abzudeckende Pflegebedarf ist der Grund. Dann sollte er in eine Pflegeeinrichtung der 4. Generation einziehen können, in der das Leben in einer Gemeinschaft und eine professionelle Pflege im Vordergrund stehen.

Die vom Kuratorium Deutsche Altershilfe vorgestellte 5. Generation unterstreicht zu Recht die Bedeutung des Sozialraums (Quartiers)  für neue Wohnprojekte, verbindet diese allerdings bedauerlicherweise mit einer baulichen Vision, die weder zeitgemäß noch marktorientiert ist.

Eine wirklich neue Generation sollte aber die Erfahrungen Ihrer Ahnen nutzen und Fehler der Vergangenheit vermeiden. In diesem Sinne ist es sehr bedauerlich, dass der ohne Frage innovative konzeptionelle Ansatz der "Quartiershäuser" durch das beigefügte bauliche Grundkonzept so belastet wird. Wir sind uns aber sicher, dass die erfahrenen und marktorientierten Träger und Betreiber von Altenhilfeeinrichtungen, losgelöst von Grundrissen, an der Weiterentwicklung der 4. zur 5. Genration arbeiten werden. Beispiele hierfür gibt es in Deutschland und bei unseren europäischen Nachbarn genug.

Hausgemeinschaftsmodell - Vorsprung durch Konzept

Ergebnisse einer Pilotstudie, erschienen als Beitrag in Care Invest 10/13

Die Untersuchung stellt die erste Pilotstudie auf dem Gebiet der Versorgungsqualitätsforschung in stationären Einrichtungen des Haus- bzw. Wohngemeinschaftskonzepts dar.

"Die wissenschaftlich objektiven Untersuchungsergebnisse bestätigen eindeutig die Stärken des Hausgemeinschaftskonzepts. Darüber hinaus konnten vielfältige.... (download Beitrag)